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   OLG Dresden, 11.10.2013 - 17 W 844/13   

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OLG Dresden, 11.10.2013 - 17 W 844/13 (https://dejure.org/2013,52731)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.10.2013 - 17 W 844/13 (https://dejure.org/2013,52731)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 17 W 844/13 (https://dejure.org/2013,52731)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21

    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage -

    Dieser - auch vom OLG Köln nicht näher begründeten - Auffassung vermag sich der Senat auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen abweichenden (und vom Kläger bereits erwähnten) Rechtsprechung und Literatur (OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020, 1 W 13/20 - NJW 2020, 2649 mit zust. Anmerkung v. Weber; OLG Dresden, Beschl. v. 11.10.2013, 17 W 844/13 - ErbR 2014, 176 m. zust. Anm. v. Trappe; Musielak/Voit/Flockenhaus, 18. Aufl. 2021, ZPO § 93 Rn. 25; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 93 ZPO Rn 6.39) nicht anzuschließen.
  • OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20

    Sofortiges Anerkenntnis bei Stufenklage - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass

    Das ist etwa der Fall, wenn die beklagte Partei vorprozessual trotz Vorlage entsprechender Legitimationspapiere zum Nachweis der Pflichtteilsberechtigung und wiederholter Aufforderung zur Auskunftserteilung keine Auskunft erteilt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2013, Az. 17 W 844/13 - Juris Rdnr. 8) oder ein Unterhaltsschuldner in einem vorgerichtlichen Schreiben jegliche Unterhaltsansprüche ablehnt.
  • OLG Stuttgart, 24.10.2022 - 19 W 30/22

    Nachlasssache: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Vielmehr kommt es für die Frage, ob ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO erfolgt ist, namentlich ob ein Beklagter keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, grundsätzlich auf das Verhalten des Beklagten vor der Erhebung der Stufenklage als solcher und nicht auf das Verhalten vor der jeweiligen Stufe an (vgl. zutreffend mit ausführlicher Begründung: OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 2020 - 1 W 13/20 -, Rn. 20, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 17 W 844/13 -, Rn. 7, juris; a. A. etwa ohne überzeugende Begründung: OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 W 28/09 -, Rn. 4, juris: bei Anerkenntnissen im Rahmen von Stufenklagen sei die Prüfung nach § 93 ZPO für jede Stufe gesondert vorzunehmen).

    Vielmehr liegt im Streitfall eine Reaktion der Beklagten, aus der die Klägerin hätte schließen können, dass die Beklagte tatsächlich auskunfts- und ggf. zahlungsbereit war (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 17 W 844/13 -, Rn. 8, juris), vor, da die Beklagte vorprozessual ein (vorläufiges) Nachlassverzeichnis - wie von der Klägerin verlangt - vorgelegt und zeitnah und ebenfalls vorprozessual ein Sachverständigengutachten zum Immobilienvermögen in Auftrag gegeben hat.

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